Seit dem 1.Oktober 2006 ist sie Gesetz:

 

Die Aus- und Weiterbildung zum EU - Berufskraftfahrer

Das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) regelt die (beschleunigte) Grundqualifikation und die Weiterbildung.

 Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr,

Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken,

für die ein Führerschein der Klassen C und D erforderlich ist.

 

 

Was kommt auf die Fahrer zu?

 

Regelmäßige Weiterbildung für Fahrer, die schon im Besitz des Führerscheins

der Klassen C oder D sind.

 

 

Grundqualifikation - beschleunigte Grundqualifikation 

 

Sie betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren Lkw-Führerschein nach

dem 10.09.2009 bzw. deren Bus-Führerschein nach dem 10.09.2008

ausgestellt wurde.

 

 

Termine für Ihre Weiterbildung finden regelmäßig in unseren Räumlichkeiten statt, selbstverständlich führen wir auch In-Haus Schulungen für Sie durch.

 

Termine können

telefonisch vereinbart werden.